Haben Sie Fragen zu Ihrer Bezügeabrechnug oder der Bezügemitteilung, berät Sie Ihr zuständiger Sachbearbeiter gerne. Damit Sie einige Fragen direkt klären können, haben wir einige Informationen bereits hier für Sie zusammengestellt.
Sie erhalten eine Bezügemitteilung bei Zahlungsaufnahme, im Januar und bei Änderungen der zahlungsrelevanten Daten.
Bei der Aufbereitung der Bezüge für die Auszahlung bestehen bestimmte Vorlaufzeiten, die unter anderen durch die von dem Rechenzentrum benötigten Zeiten und den Überweisungsweg bestimmt werden. Daher können Änderungen nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis zu einem monatlich variierenden Stichtag bei Performa Nord eingegangen sind.
Ist es bei Neueinstellungen oder nach Zahlungsunterbrechungen wegen verspäteter oder nicht vollständiger Vorlage nicht möglich, die Zahlung fristgerecht aufzunehmen, wird eine Abschlagzahlung angewiesen, die bei der maschinellen Zahlungsaufnahme verrechnet wird.
Teilen Sie uns bitte sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Höhe oder die Überweisung Ihrer Bezüge haben könnten mit. Hierzu zählen insbesondere:
Die Bezüge werden mit entsprechender Wertstellung zu den Fälligkeitstagen auf ein von Ihnen genanntes Girokonto überwiesen.
Die Einführung des SEPA Verfahrens hat sich auch auf die bisher möglichen Zahlungsrückrufe ausgewirkt. Hierzu teilte die Landeshauptkasse am 27.02.2014 folgendes mit:
„Alle Auszahlungen werden ab 01.02.2014 im SEPA-Format an unsere Hausbanken zur Ausführung geleitet. Bisherige Zahlungsrückrufe vor einer Dateiausführung entfallen unter SEPA ersatzlos."