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LAZLO – Ihr Einstieg in die Bremer Verwaltung!

Einstellungen im Rahmen des LAZLO-Programms sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

Das LAZLO-Team vermittelt Personen, die seit mindestens 2 Jahren Leistungen nach dem SGB II („Arbeitslosengeld II“) beziehen, in eine geförderte Beschäftigung in Behörden der Freien Hansestadt Bremen.

Die geförderte Beschäftigung ist dabei unabhängig vom Bildungsabschluss: Von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss bis zu Akademikern können Menschen mit allen Bildungshintergründen eingestellt werden. Die Tarifeingruppierung erfolgt dabei anhand der jeweiligen Tätigkeit.

Das LAZLO-Programm soll für alle Beteiligten eine Chance und ein Gewinn sein: Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil die geförderte Beschäftigung ein Neueinstieg in das Erwerbsleben und in den Öffentlichen Dienst ist. Und für die Freie Hansestadt Bremen, weil durch das Programm neue Arbeitskräfte qualifiziert und eingestellt werden können.

Die geförderte Beschäftigung wird dabei durch Lohnkostenzuschüsse aus dem SGB II und dem Europäischen Sozialfonds („ESF+“) finanziert – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten jedoch ein Tarifentgelt in voller Höhe.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Fragen, per E-Mail an die Adresse Lazlo@performanord.bremen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 361-56162.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Dauer der geförderten Beschäftigung hängt von der Dauer der Erwerbslosigkeit und von der Art der Förderung ab. Wenn Sie mindestens zwei Jahre ALG II-Leistungen erhalten haben und Sie in Bremen wohnen, können Sie nach § 16e SGB II für zwei Jahre gefördert beschäftigt werden. Wenn Sie seit sechs Jahren, oder, wenn minderjährige Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft leben, seit mindestens fünf Jahren ALG II-Leistungen erhalten, können Sie nach § 16i SGB II für bis zu fünf Jahre gefördert beschäftigt werden. Ihr Jobcenter kann Ihnen sagen, welche Fördermöglichkeit jeweils möglich ist.

Grundsätzlich ja. Wenn Sie mindestens zwei Jahre lang Leistungen nach dem ALG II erhalten haben, ist eine geförderte Beschäftigung möglich, auch dann, wenn Sie für kurze Zeit erwerbstätig waren. Um im Einzelfall zu prüfen, ob eine geförderte Beschäftigung in Ihrem Fall möglich ist, fragen Sie bitte Ihren Fallmanager in Ihrem Jobcenter.

Eine Beschäftigung ist grundsätzlich in jeder Behörde und jedem Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen möglich. Voraussetzung ist der Bedarf an einer geförderten Beschäftigung, der von der jeweiligen Dienststelle dem LAZLO-Team gemeldet wird.

Durch das LAZLO-Projekt möchten wir Menschen einen Neustart im Berufsleben ermöglichen und gemeinsam mit den Teilnehmenden nach Möglichkeit eine dauerhafte Anstellung im bremischen Öffentlichen Dienst erreichen. Eine Übernahme ist dabei auch abhängig von der jeweiligen Dienststelle, die dauerhafte Übernahme ist aber von uns ausdrücklich gewünscht und unser erklärtes Ziel!

Ja. Die Gehaltseinstufung erfolgt nach der Qualifikation und dem Aufgabengebiet. Wenn Sie die gleichen Tätigkeiten mit der gleichen Verantwortung ausüben wie Ihre Kolleg:innen, werden Sie auch in der gleichen Tarifgruppe eingruppiert.
Beispiel: Sie verfügen über einen Berufsabschluss als Kaufmann/-frau für Büromanagement. Bei einer Anstellung z.B. im Servicebüro einer Dienststelle erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 des TV-L. Wenn Sie im Rahmen dieser Arbeit die gleichen Tätigkeiten wie die Kolleginnen und Kollegen ausüben, werden grundsätzlich auch LAZLO-Teilnehmende nach dieser Entgeltgruppe bezahlt.

Eine Teilzeitbeschäftigung als LAZLO-Teilnehmer:in ist grundsätzlich möglich und hängt im Einzelfall von dem gewünschten Stundenumfang der jeweiligen Dienststelle ab, in der Sie als LAZLO-Teilnehmer:in arbeiten. Da wir unterschiedlichen Personengruppen, wie beispielsweise Alleinerziehenden, eine geförderte Beschäftigung ermöglichen möchten, versucht das LAZLO-Team, bei den Dienststellen die Möglichkeit von Teilzeitarbeit einzuräumen.

Als LAZLO-Teilnehmer:in haben Sie wie alle Tarifbeschäftigten Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr.

Das LAZLO-Team führt über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung regelmäßige Coachings mit den Teilnehmenden durch. Mit den Coaches können sämtliche Probleme am Arbeitsplatz besprochen werden! Selbstverständlich werden diese Gespräche vertraulich behandelt. Bei Schwierigkeiten, sei es auf Grund der Tätigkeit oder mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten, versuchen die LAZLO-Coaches gemeinsam mit den Teilnehmenden eine Lösung zu finden oder, wenn dies gewünscht ist, zu vermitteln. Hier hilft den Coaches ihre jahrelange Erfahrung im Öffentlichen Dienst.

Wenn Sie Ihren Lebenslauf eingereicht haben, wird das LAZLO-Team Sie zu einem Kennenlerngespräch einladen. Gemeinsam mit Ihnen versuchen wir dann herauszufinden, welcher Job und welche Dienststelle gut zu Ihnen passen könnte. Mit Ihrer Zustimmung verschicken wir Ihren Lebenslauf an interessierte Dienststellen, die Sie dann im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Wenn beide Seiten sich einig sind und eine Zusammenarbeit vorstellen können, wird der Arbeitsvertrag vorbereitet.