Im Rahmen der Heilfürsorge erfolgt die Erstattung von Krankheitskosten für bestimmte Beamtengruppen durch das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Im Auftrag des Landes und der Stadt Bremen kümmert sich Performa Nord um die Angelegenheiten der Freien Heilfürsorge für den Kreis der Polizeivollzugsbeamten und Feuerwehrbeamten.
Welche Behandlungen und Leistungen die Heilfürsorge umfasst, können Sie in der bremischen Heilfürsorgeverordnung nachlesen.
Nach der bremischen Heilfürsorgeverordnung sind Sie als Polizeivollzugsbeamtin oder –beamter wie auch als Beamter der Berufsfeuerwehr zur Heilfürsorge berechtigt, solange Ihnen Besoldung oder Erziehungsurlaub zusteht.
Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, an dem der Beamte ohne Bezüge beurlaubt war, können berücksichtigt werden, wenn:
Aufwendungen gelten zu dem Zeitpunkt als entstanden, an dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind.