Sie sind hier:

Heilfürsorge

Übernahme von Krankheitskosten

Im Rahmen der Heilfürsorge erfolgt die Erstattung von Krankheitskosten für bestimmte Beamtengruppen durch das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Im Auftrag des Landes und der Stadt Bremen kümmert sich Performa Nord um die Angelegenheiten der Freien Heilfürsorge für den Kreis der Polizeivollzugsbeamten und Feuerwehrbeamten.

Welche Behandlungen und Leistungen die Heilfürsorge umfasst, können Sie in der bremischen Heilfürsorgeverordnung nachlesen.

Wer erhält Heilfürsorge?

Nach der bremischen Heilfürsorgeverordnung sind Sie als Polizeivollzugsbeamtin oder –beamter wie auch als Beamter der Berufsfeuerwehr zur Heilfürsorge berechtigt, solange Ihnen Besoldung oder Erziehungsurlaub zusteht.

Ausnahmeregelungen

Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, an dem der Beamte ohne Bezüge beurlaubt war, können berücksichtigt werden, wenn:

  • das dienstliche Interesse an der Beurlaubung vor Antritt des Urlaubs schriftlich anerkannt worden ist, oder
  • im Falle einer Beurlaubung nach § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Beamtengesetzes die Versagung für den Beamten zu einer unzumutbaren Härte führen würde.

Aufwendungen gelten zu dem Zeitpunkt als entstanden, an dem die sie verursachenden Umstände eingetreten sind.

Fragen zur Heilfürsorge

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Heilfürsorge zur Seite. Auf der folgenden Seite finden Sie außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen. WEITER