Haben Sie Fragen zur Nutzung des JobTickets über Performa Nord, beraten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie gerne. Damit Sie einige Fragen direkt klären können, haben wir einige Informationen bereits hier für Sie zusammengestellt.
Für grundsätzliche Fragen zum DB JobTicket-Abonnement erreichen Sie die Service-Hotline der Deutschen Bahn unter 030 72022569.
Im Rahmen des VBN-Tarifes kann Performa Nord für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes JobTickets im Rahmen eines Großkundenabonnements beziehen, soweit Performa Nord für die Bezügeabrechnung zuständig ist. Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten nicht:
Eine Kündigung bedarf der Schriftform und ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Performa Nord besitzt bei Tarifänderungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung durch den VBN mit Wirkung zur Tarifänderung geltend zu machen. Der VBN besitzt ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Zahlungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als vier Wochen überschritten wurde, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Tickets durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes. Die ausgehändigten JobTickets sind nach Wirksamwerden der Kündigung an die Performa Nord zurückzugeben. Bis zur Rückgabe sämtlicher JobTickets wird das Entgelt gemäß der Tarifbestimmungen hierfür erhoben. Ist bei einer außerordentlichen Kündigung durch Performa Nord die Rückgabe der JobTickets nicht bis zur Tarifänderung möglich, so wird bis zur Rückgabe für jeden angefangenen Monat das geänderte monatliche Beförderungsentgelt je JobTicket erhoben.
Mit Wirksamkeit der Kündigung verlieren alle Großkundenabonnements des Bestellers ihre Gültigkeit und können eingezogen werden.
Die Vertragspartnerinnen beziehungsweise -partner legen gemeinsam den Monat des Beginns fest. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen, sie verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate sofern sie nicht fristgerecht von einer Vertragsseite gekündigt wird.
Ein Verlust des JobTickets ist mit einem hierfür vorgesehenen Vordruck über Performa Nord bei der BSAG unverzüglich zu melden. Für die restliche Laufzeit des Tickets wird gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgeltes von 10 Euro innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Verlustmeldung bei der BSAG ein neues JobTicket ausgestellt. Innerhalb dieser Drei-Tage-Frist besteht kein Ersatzanspruch.
Die laufenden Kosten des JobTickets sowie die Kosten für den Aufwand von Performa Nord werden monatlich im Voraus im Rahmen der Bezügeabrechnungen eingezogen. Der mit der Bearbeitung des JobTickets anfallende Aufwand bei Performa Nord wird anteilig auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgelegt. Dieses Entgelt beträgt 1,49 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass laufende monatliche Bezüge nicht oder nicht ausreichend anfallen, ist Performa Nord zu ermächtigen, die entsprechenden Beträge von dem für die Bezügeabrechnung benannten Konto einzuziehen. Die laufenden Kosten des JobTickets sowie die Kosten für den Aufwand von Performa Nord werden grundsätzlich monatlich im Voraus im Rahmen der Bezügeabrechnungen eingezogen. Performa Nord ist zudem ermächtigt, innerhalb eines Bezugsjahres sowie für die letzten sechs Bezugsmonate des Vorjahres ausstehende Beträge mit der nächsten Bezügeabrechnung einzuziehen. Beziehende von JobTickets sollten zur Vermeidung hoher Nachzahlungen in eigenem Interesse die Korrektheit der eingezogenen Beträge regelmäßig prüfen und auf Fehler hinweisen. Sollte der ausstehende Betrag höher sein, wird ein Zahlungsplan für die darüber hinausgehenden Beträge vereinbart. Sollte sich jedoch nicht an diesen Zahlungsplan gehalten und die vereinbarten Beträge storniert werden, behält die Performa Nord sich vor, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
Die JobTickets berechtigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bremischen öffentlichen Dienstes innerhalb des Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten während der Gültigkeit dieser Vereinbarung. Die Tickets werden für die entsprechenden Geltungsbereiche nach dem Tarif des VBN ausgestellt. Die Tickets gelten in den Zügen der Schienenverkehrsunternehmen in der 2. Wagenklasse. Wird die Benutzung der 1. Wagenklasse gewünscht, muss das Zusatzticket nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter gelöst beziehungsweise im Abonnement gekauft werden. Wird die Benutzung der im Verbundraum verkehrenden IC-Züge gewünscht, muss ein IC-Aufpreis nach dem Tarif des VBN von der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter gelöst werden beziehungsweise im Abonnement bezogen werden.
Die Inhaber der JobTickets sind berechtigt, Montag bis Freitag ab 19 Uhr Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags einen weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder unter 15 Jahren mitzunehmen, dies gilt nicht bei JobTickets für Auszubildende.