Wenn Sie bei der Freien Hansestadt Bremen beschäftigt oder Versorgungsempfänger sind, dann ist Performa Nord zuständig für die Auszahlung Ihrer Bezüge. Außerdem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Bezügeabrechnung, wenn Ihr Arbeitgeber uns als Personaldienstleister beauftragt hat.
Das Bundesfinanzministerium hat kurzfristig Ende 2024 ein Entwurfsschreiben mit geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht. Die Programmablaufpläne berücksichtigen die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.Dezember 2024. Für den Lohnsteuerabzug 2025 sind somit kurzfristig neue Programmablaufpläne durch die Hersteller in die Abrechnungssysteme einzuprogrammieren. Hierzu wurde eine Frist bis März 2025 eingeräumt. Das ist konform und auf gesetzlicher Basis im Einkommensteuergesetz EStG §41c geregelt. Aktuell noch anzuwendende Programmablaufpläne sind somit die aus 2024.
Sie müssen nichts tun! Performa Nord wird informieren, sobald die neuen Programmablaufpläne für 2025 hinterlegt sind. Im Abrechnungssystem wird dann automatisch eine rückwirkende Korrektur auf den betroffenen Zeitraum durchgeführt..
Bei Fragen zu Ihrer Bezügemitteilung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie im Kopf Ihrer Bezügemitteilung.
Zur schnelleren Bearbeitung Ihres Anliegens halten Sie bitte Ihre Personalnummer und gegebenenfalls Dienststellennummer bereit. Diese sind ebenfalls in der Bezügemitteilung aufgeführt.