Informationen zur Verfahrensänderung im Rahmen der Beihilfefestsetzung von Arzneimittelverordnungen
Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 führt das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom 22. Dezember 2010 zu Änderungen in der Durchführung der Beihilfefestsetzung für privat krankenversicherte Beihilfeberechtigte.
Dieses Gesetz verpflichtet die pharmazeutischen Unternehmen erstmalig, die den gesetzlichen Krankenkassen gewährten Rabatte auch den Kostenträgern der Beihilfe und den privaten Krankenversicherungen einzuräumen.
Im Rahmen der Geltendmachung der Rabatte und zu Prüfzwecken verbleiben die Arzneimittelverordnungen zunächst in der Beihilfefestsetzungsstelle und werden dann vernichtet. Die eingereichten Rezepte werden daher nicht mehr an den Beihilfeberechtigten zurückgesandt.
Bitte reichen Sie künftig keine Arzneimittelverordnungen im Original mit den Beihilfeanträgen ein. Benötigen Sie für eigene Zwecke eine Kopie der Verordnung, fertigen Sie diese bitte vor der Antragstellung der Beihilfe an.
Die Umsetzung dieses Gesetzes hat keine Auswirkungen auf die Verordnung und die Höhe der Erstattung der Kosten der verordneten Arzneimittel durch die Beihilfe. Sie erhalten wie gewohnt für die geltend gemachten Kosten beihilfefähiger Arzneimittel eine Beihilfe entsprechend Ihrem Beihilfebemessungssatz.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse,
Ihre Performa Nord