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ÄNDERUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE GEWÄHRUNG DES KINDERGELDES

Performa Nord informiert:

Die Kindergeldbearbeitung wird ab dem 1. Dezember 2018 von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) wahrgenommen.

1. Auswirkungen für die Kindergeldberechtigten:

Die Kindergeldberechtigten werden letztmalig für den Monat November 2018 das Kindergeld zusammen mit ihren Bezügen erhalten.

Das bedeutet, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger die letzte Kindergeldzahlung am letzten Werktag des Monats Oktober mit der Zahlung der Bezüge für den Monat November 2018 erhalten werden.

Die Tarifbeschäftigten hingegen werden das Kindergeld für den Monat November 2018 zusammen mit dem Entgelt, das am letzten Werktag des Monats November 2018 gezahlt wird, erhalten.

Ab dem Monat Dezember 2018 erfolgt dann die Zahlung des Kindergeldes durch die jeweils zuständige Familienkasse der BA und nicht mehr mit den Bezügen. Von der zuständigen Familienkasse der BA wird die Zahlung des Kindergeldes im jeweiligen Zahlmonat in Abhängigkeit der neu zu vergebenden Kindergeldnummern zu unterschiedlichen Terminen vorgenommen. Ihre Kindergeldnummer erhalten Sie zusammen mit einem Willkommensschreiben im Dezember 2018 durch die Familienkasse der BA.

Von der Landesfamilienkasse bei Performa Nord werden ab dem 1. Dezember 2018 grundsätzlich keine Anträge auf die Gewährung oder Weitergewährung des Kindergeldes sowie keine sonstigen Nachweise mehr entgegen genommen werden. Diese sind ab dem 1. Dezember 2018 an die zuständige Familienkasse der BA zu senden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Einhaltung von Fristen der tatsächliche Eingang bei der zuständigen Familienkasse der BA maßgeblich ist.

2. Welche Informationsmöglichkeit bestehen für die Bediensteten?

Für eine detailliertere Information über die Zahlungstermine hat die Familienkasse der BA auf ihrer Internetseite einen Auszahlungsplan zur Verfügung gestellt. Dieser ist unter dem folgenden Link: Kindergeld-Auszahlungstermine 2018 - Bundesagentur für Arbeit einsehbar.

Die Zuständigkeit der Familienkassen der BA richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindergeldberechtigten.

3. Ab welchen Zeitpunkt können die Bediensteten sich an die Familienkasse der BA wenden?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erreichen Sie telefonisch unter den kostenfreien Rufnummern:

- bis zum 04.12.2018 unter 0800 4 5555 35 (Montag bis Donnerstag 8 bis 18Uhr, Freitag
8 bis 15Uhr)

- ab 05.12.2018 unter 0800 4 5555 30 (Montag bis Freitag 8 – 18 Uhr)

Aus technischen Gründen werden die übermittelten Kindergelddaten bei der Familienkasse der BA am 5. Dezember 2018 im Echtsystem sichtbar sein und können dann durch die Mitarbeiter/innen eingesehen und bei Bedarf bearbeitet werden.

4. Wie ist sichergestellt, dass die kindergeldbezogenen Anteile bei den Bezügen bzw. beim Entgelt zeitnah gewährt werden?

Das Kindergeld wird als Steuervergütungsleistung gewährt und ist somit kein Bestandteil der Besoldung, der Versorgung oder des Entgeltes. Um zu gewährleisten, dass in Abhängigkeit vom Anspruch auf die Gewährung des Kindergeldes zu zahlende Besoldungs-, Versorgungs- oder Entgeltbestandteile (kinderbezogene Bestandteile im Familienzuschlag, Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-Länder) zunächst weiterhin möglichst zeitnah durch die Bezügestelle bei Performa Nord gezahlt werden können, sind der Bezügestelle zukünftig die Kindergeldfestsetzungen (ohne weitere Nachweise) der ab dem 1. Dezember 2018 zuständigen Familienkasse der BA zu übersenden. Dies gilt für Tarifbeschäftigte nur für den Fall, dass für das entsprechende Kind ein Anspruch auf die Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-Länder besteht. An einem Informationsaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit, der die Vorlage der Kindergeldfestsetzungen entbehrlich macht, wird gearbeitet.

Die entsprechenden Antragsunterlagen finden Sie ab Dezember 2018 auf der Internetseite von Performa Nord unter www.performanord.org (unter Dokumente -> Familienzuschlag & Besitzstandszulage).

Ihre Performa Nord