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Versorgungsabschlag alter Art

Performa Nord informiert:

Information zur Nachzahlung an ehemals teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Beamtinnen und Beamte, die in dem Zeitraum vom 01.08.1984 bis 30.06.2008 in den Ruhestand getreten sind und die nicht die Höchstversorgung beziehen

Das für Bund und Länder geltende Beamtenversorgungsrecht sah für ehemals teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Beamtinnen und Beamte bei der Berechnung des Ruhegehalts eine zeitanteilige Verminderung des Ruhegehaltssatzes vor (sog. Versorgungsabschlag alter Art). Diese die teilzeitbeschäftigten und beurlaubten Beamtinnen und Beamten benachteiligende Regelung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.06.2008 für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben.

Betroffen sein können ehemals teilzeitbeschäftigte und beurlaubte Beamtinnen und Beamte, die in dem Zeitraum vom 01.08.1984 bis 30.06.2008 in den Ruhestand getreten sind und die nicht die Höchstversorgung beziehen.

Die Betroffenen selbst müssen nicht aktiv werden und Anträge stellen. Performa Nord wird alle in Betracht kommenden rund 4000 Versorgungsfälle von Amts wegen daraufhin überprüfen, ob die Versorgung neu festgesetzt und Versorgungsbezüge seit dem 01.07.2008 nachgezahlt werden müssen. Werden die Versorgungsbezüge neu festgesetzt, erhalten die Betroffenen hierüber einen Bescheid.

Der mit der Prüfung und Neufestsetzung verbundene Vollzugsaufwand ist erheblich. Hierzu wird das vorhandene Personal aufgestockt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes ist nach Aufnahme der Prüfungen mit einer Dauer von rund 18 Monaten bis zum Abschluss zu rechnen. Die Bereitstellung der Mittel ist noch durch Gesetz zu regeln.

Aus o.g. Gründen bitten wir von persönlichen Nachfragen abzusehen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse,

Ihre Performa Nord