Am 29. April 2016 konnten die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen abgeschlossen werden. Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Gesamtpaket, das neben Entgeltsteigerungen auch eine Lösung in der Frage der Zusatzversorgung sowie den Abschluss der Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA enthält. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate bis zum 28. Februar 2018.
Vorgesehen sind Erhöhungen der TVöD-Tabellenentgelte um 2,4 Prozent ab 1. März 2016 und weitere 2,35 Prozent ab 1. Februar 2017.
Die Ausbildungsentgelte steigen ab dem 1. März 2016 um 35 Euro und um weitere 30 Euro ab dem 1. Februar 2017. Die Praktikantenentgelte erhöhen sich entsprechend der vereinbarten linearen Erhöhung.
Die Zahlung der erhöhten Tarifentgelte wird zum Abrechnungsmonat August 2016 vorgenommen.
Zusätzlich wird die Eigenbeteiligung der Beschäftigten zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Umfang von insgesamt 0,4 Prozent erhöht. Neben dem Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage von derzeit 1,41 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes wird für Beschäftigte nach dem TVöD folgender zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag erhoben:
- ab 1.7.2016 0,2 %
- ab 1.7. 2017 0,3 % und
- ab 1.7.2018 0,4 %
des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes.
Diese erhöhten Arbeitnehmerbeiträge gelten auch für die in der Bremer Ruhelohnkasse versicherten Beschäftigten.
Die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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