Vor dem Hintergrund der ständigen Gesetzesänderungen im Versorgungsrecht ist es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leider nicht möglich, für einen Zeitraum von 10 bis 40 Jahren eine seriöse Auskunft über die zu erwartenden Versorgungsbezüge zu geben. Wir haben daher im Einvernehmen mit anderen
Bundesländern und dem Bundesminister des Innern folgende Regelung getroffen:
Anfragen werden nur noch bearbeitet, wenn die Beamtin oder der Beamte das 58.Lebensjahr vollendet hat.
Wir verkennen nicht, dass Beamte aus verschiedenen Anlässen ein verständliches Interesse an Informationen über den Stand ihrer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften haben können, müssen aber dennoch um Verständnis dafür bitten, dass eine allgemeine Auskunftsmöglichkeit über die jeweils erreichte Anwartschaft erst besteht, wenn der Ruhestand unmittelbar bevorsteht.
Hinweis: Eine beabsichtigte Inanspruchnahme der Altersteilzeit wirkt sich versorgungsrechtlich
- wenn überhaupt - nur sehr geringfügig aus, so dass davon die Entscheidung über die Inanspruchnahme nicht
abhängig gemacht werden sollte.
Wir stehen gerne für eine persönliche Beratung über das Versorgungsrecht und die zur Zeit bekannte Absenkung des Versorgungsniveaus zur Verfügung.
Berechnungshilfen für Ihre Versorgungsbezüge finden sich im Internet beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse,
Ihre Performa Nord