Sie sind hier:

Kita-Beitragsservice übernimmt zum 01.04. Verwaltungsaufgaben von KiTa Bremen und freien Trägern

In den zurückliegenden Jahren haben die Kindertageseinrichtungen die Beiträge für die Betreuung und die Mittagsverpflegung gemäß der Bremischen Beitragsordnung errechnet und direkt von den Eltern eingezogen. Von diesem Verwaltungsaufwand wird ein großer Teil der Kitas und Horte ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 entlastet. Ab dem kommenden Kindergarten- beziehungsweise Schuljahr werden die Beiträge für Kinder in Einrichtungen von KiTa Bremen sowie in den meisten Einrichtungen freier Träger durch den Kita-Beitragsservice bei Performa Nord festgesetzt und durch die Landeshauptkasse eingezogen.

Für wen werden die Beiträge durch den Kita-Beitragsservice festgesetzt?

Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 erfolgt die Festsetzung der Beiträge bei Performa Nord für alle Einrichtungen von KiTa Bremen sowie für alle referenzwertfinanzierten freien Träger. Ausgenommen sind hiervon alle Elternvereine sowie die Kindertagespflege (PiB) in der Freien Hansestadt Bremen.

Welche Beiträge werden durch den Kita-Beitragsservice festgesetzt?

Ab dem 01.08.2019 bezahlen Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge mehr.
Beitragspflichtig bleiben:

  • die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren
  • die Mittagsverpflegung sowie
  • die Hortbetreuung.

Wie funktioniert die zentrale Festsetzung?

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt weiterhin einkommensabhängig. Grundlage der Berechnung ist eine Selbstauskunft, mit der die Eltern Angaben zur Einkommenssituation der Familie machen.
Entsprechende Unterlagen werden in den nächsten Wochen vom Kita-Beitragsservice an die Eltern verschickt.
Nach wie vor gilt: Empfänger*innen von Sozialleistungen beziehungsweise Inhaber*innen eines Bremen Passes zahlen keine Beiträge. Diesen Familien werden die die Kosten für die Mittagsverpflegung erlassen. Dennoch erhalten auch diese Eltern Post vom Kita-Beitragsservice. Es ist wichtig, dass Leistungsbescheide und insbesondere der Bremen Pass eingereicht werden! Nur so können sowohl der Kita-Beitrag als auch die Pauschale zur Mittagsverpflegung erlassen werden.
Weitere Informationen zur Beitragsfestsetzung durch den Kita-Beitragsservice finden Sie auf Serviceportal Bremen.

Für Fragen zum Thema Beitragsfestsetzung steht Ihnen der Kita-Beitragsservice gern zur Verfügung.

Kontakt
Performa Nord
Kita-Beitragsservice
Postanschrift
Schillerstraße 1
28195 Bremen
Telefon 0421 - 361 31112
E-Mail kitabeitrag@performanord.bremen.de