Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag, rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 zu erhöhen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ist am 20.04.2015 an den Bundesrat weitergeleitet worden.
Nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgt zur gegebenen Zeit unaufgefordert eine entsprechende Nachzahlung.
Übersicht der beabsichtigten Erhöhungen:
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder):
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
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