Am 17. Februar 2017 haben sich die Tarifparteien auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (ohne Hessen) nach dem TV-L mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2018 geeinigt. Die linearen Erhöhungen betragen
Zusätzlich wurden Zulagen für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Entfall der Stufe 1 bei Verlängerung der Stufenlaufzeit in der 2. Stufe in der KR 7a, anschließende Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder vereinbart.
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2018 um jeweils 35 Euro erhöht.
Die Tarifeinigung steht unter Erklärungsfrist bis zum 31. März 2017. Anschließend finden noch Redaktionsverhandlungen zum Text der Tarifeinigung statt. Hiernach erfolgt eine Festlegung des Auszahlungstermins.
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