Mit Einführung von SEPA wurde nun der nächste wichtige Schritt getan: Die Anpassung des Beihilfeformulars. Bitte verwenden Sie künftig ausschließlich das aktualisierte Formular.
Ab dem 15.Januar 2014 ist eine Beihilfezahlung ohne Angabe der IBAN und BIC nicht mehr möglich.
Das gilt insbesondere für Beihilfezahlungen, die abweichend vom Gehaltskonto auf ein Zweitkonto überwiesen werden sollen. Geben Sie daher in diesen Fällen unbedingt IBAN und BIC an.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse,
Ihre Performa Nord